Fragen und Antworten
Bei den Schulungen der Vereinsredakteure wurden viele Fragen gestellt und beantwortet. Die wichtigsten finden Sie unten nochmals wiedergegeben: Einfach die Frage anklicken und dann die Antwort lesen.
Übrigens: Die Schulungsunterlagen können Sie hier nochmals downloaden. Ein Blick in diese Unterlagen wird Ihnen bei vielen Fragen ebenfalls weiterhelfen:
Der Weg in die Bürgerzeitung: Schulung_Technik.pdf
Grundregeln für das Verfassen von Pressetexten / Meldungen: Schulung_Pressetexte.pdf
Richtlinien für die Publikation “Weingarten im Blick”: Richtlinien_Bürgerzeitung.pdf
- Bei wem kann ich eine Anzeige aufgeben?
- Die Anzeigenannahme, -abrechnung und -akquisition erfolgt ausschließlich durch den Schwäbischen Verlag. Die Gestaltung der Anzeigenpreise ist Sache des Verlages.
Interesse am Aufgeben einer Anzeige? Bitte wenden Sie sich direkt an unseren Kooperationspartner:
Schwäbische Zeitung Ravensburg GmbH & Co. KG
Gartenstraße 33
88212 Ravensburg
Telefon: 0751/885-144
Fax: 0751/885-156
E-Mail: anzeigen@weingarten-im-blick.de
Verantwortlich für Anzeigen: Carola Rehm - Bis wann müssen Texte, Bilder und Termine eingereicht werden?
- Allgemeiner Redaktionsschluss ist am Montag vor Erscheinen um 12 Uhr. Für den Veranstaltungskalender gilt ein vorgezogener Redaktionsschluss am Freitag vor Erscheinen um 12 Uhr.
- Die passende Rubrik für meinen Artikel fehlt. Was kann ich tun?
- Im Informationsteil sind im Moment zwölf Rubriken vorgesehen. Falls Sie sich nicht sicher sind, in welche Rubrik Ihr Artikel bzw. Ihre Nachricht passt, wählen Sie einfach das Feld "Sonstiges". Die Redaktion erweitert gegebenenfalls die Rubriken nach und nach.
- Erscheint mein Text unverändert?
- Die Redaktion der Bürgerzeitung ist bestrebt, alle von Vereinen oder Einrichtungen eingesendeten Texte abzudrucken. Allerdings besteht hierfür keine Garantie, da aus platztechnischen Gründen gegebenenfalls eine Auswahl erfolgen muss oder Artikel nach Rücksprache mit den Vereinen gekürzt oder gestrichen werden müssen.
Es gibt also keine Garantie, dass der Text in der ursprünglichen Länge veröffentlicht wird. Auch der Abdruck eines Fotos kann nicht garantiert werden. Mit dem Einverständnis zu den AGBs (wird bei der Registrierung abgefragt), ist der Autor damit einverstanden, dass die Redaktion das Recht auf Kürzen und Redigieren des Textes hat – selbstverständlich, ohne die inhaltliche Aussage zu verändern. - Ich habe einen Themenvorschlag an die Redaktion. An wen wende ich mich?
- Bürger, Vereine, Einrichtungen etc. können über die Redaktion der Bürgerzeitung Themen, Texte und Fotos zur Veröffentlichung im Hauptteil, also auf den ersten Seiten, vorschlagen. Das bietet sich vor allem bei besonders wichtigen Themen, Veranstaltungen oder Ereignissen an, bei denen ein kurzer Text im Informationsteil evtl. nicht ausreichen würde.
Schicken Sie Ihre Vorschläge bitte an die Redaktion, E-Mail: redaktion@weingarten-im-blick.de - Kann unser Vereinslogo abgedruckt werden?
- Ja, wenn der Redaktion ein Logo in ausreichender Qualität (Datei-Format .jpg oder .eps, 300 dpi, kürzeste Kante 5 cm) vorliegt und genügend Platz für den Abdruck vorhanden ist. Bitte senden Sie Ihr Logo einmal an die Redaktion, wir hinterlegen Ihr Logo dann in einer Datenbank. E-Mail: redaktion@weingarten-im-blick.de
- Muss sich jedes Vereinsmitglied, das etwas für die Bürgerzeitung schreiben möchte, extra anmelden oder genügt eine Anmeldung pro Verein?
- Aus organisatorischen Gründen empfehlen wir Ihnen EINE Anmeldung pro Verein. Geben Sie den Vereins-Benutzername und Passwort einfach an die Vereinsmitglieder weiter, die für die Bürgerzeitung schreiben sollen. Der Name des jeweiligen Autors / Verfassers eines Textes wird dann in der Eingabemaske für den Informationsteil extra abgefragt und in der Bürgerzeitung mitabgedruckt.
- Wann wird mein Artikel bzw. meine Nachricht veröffentlicht?
- In der Eingabemaske für Artikel im Informationsteil gibt es das Feld "Veröffentlichungstermin". Wählen Sie hier bitte die richtige Ausgabe zur Veröffentlichung aus.
- Warum wurde mein Artikel nicht veröffentlicht?
- Über die Aufnahme von Themen sowie den Abdruck von Artikeln im Informationteil entscheidet ausschließlich die Redaktion. Ein Anspruch von Dritten auf Abdruck von Texten und Fotos besteht nicht. Es werden nur Artikel aus Weingarten bzw. über Aktivitäten in Weingarten veröffentlicht. Nicht veröffentlicht werden Leserbriefe, Parteiberichterstattung (ausgenommen Veranstaltungshinweise) und Kommentare.
- Welche Vorgaben gelten für Berichte von Kirchen, Vereinen etc. für den Informationsteil?
- Die Themen, Inhalte und Bilder können von Kirchen, Vereinen, Einrichtungen u. a. für die gewünschte Ausgabe über das Online-Portal nach erfolgreicher Registrierung und Anmeldung unter "Login" direkt eingegeben werden. Die Berichte im Informationsteil sind in der Textlänge auf 300 (Anleser) plus 1.400 (Bericht) Zeichen begrenzt.
Mit der Eingabe garantiert der Verfasser, dass er der Inhaber sämtlicher Rechte, insbesondere der Urheberrechte, ist. Mehr dazu auch in den AGB, die als Download im Menüpunkt "Impressum" zur Verfügung stehen.
Die Redaktion ist bestrebt, die über das Onlineportal eingegebenen Texte und Fotos zum gewünschten Zeitpunkt und in der gelieferten Fassung in "Weingarten im Blick" zu veröffentlichen.
Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die von Dritten bereitgestellten Inhalte geben die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Texte bei offensichtlichen Fehlern zu redigieren oder aus Platzgründen zu kürzen.
- Welche Vorgaben gelten für den Veranstaltungskalender?
- Der Veranstaltungskalender beinhaltet eine tabellarische Übersicht der Veranstaltungen vom Erscheinungstag plus 10 Tage. Es können ausschließlich Hinweise auf Veranstaltungen in Weingarten veröffentlicht werden.
Die Themen, Inhalte und Bilder können von Kirchen, Vereinen, Einrichtungen u. a. für die gewünschte Ausgabe über das Online-Portal nach erfolgreicher Registrierung und Anmeldung unter "Login" direkt eingegeben werden.
Neben Datum, Uhrzeit, Ort, Titel der Veranstaltung sowie Veranstalter können maximal 3 Zeilen allgemeine Informationen eingegeben werden. Für weitergehende Hinweise kann zusätzlich ein Bericht für den Informationsteil eingereicht oder eine Anzeige im Anzeigenteil gebucht werden.
Mit der Eingabe garantiert der Verfasser, dass er der Inhaber sämtlicher Rechte, insbesondere der Urheberrechte, ist.
Die Redaktion ist bestrebt, die über das Onlineportal eingegebenen Veranstaltungshinweise in der/den den Termin abdeckenden Ausgabe(n) von "Weingarten im Blick" zu veröffentlichen.
Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die von Dritten bereitgestellten Inhalte geben die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Texte bei offensichtlichen Fehlern zu redigieren oder aus Platzgründen zu kürzen. - Wer darf für Weingarten im Blick schreiben?
- Vereine, Kirchen und sonstige Einrichtungen können für den Informationsteil eigene Berichte schreiben und über das Online-Portal (Menüpunkt "Login") einreichen. Um Texte und Bilder einreichen zu können, ist eine vorherige Registrierung als "Vereinsredakteur" notwendig. Nach der Registrierung ist eine Freigabe durch die Pressestelle der Stadt Weingarten notwendig. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies etwas dauern kann. Sobald die Freigabe erteilt ist, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per Mail.
Darüber hinaus können "Bürgerredakteure" über Themen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen berichten, z. B. zu den Themen Jugend, Familie, Senioren, Kultur, Sport, Freizeit, Lokale Agenda 21 und mehr. Sie haben Interesse als "Vereinsredakteur" oder als "Bürgerredakteur" für Weingarten im Blick zu schreiben? Dann wenden Sie sich bitte an die Redaktion: Frau Britta Zimmermann, Tel. 0751/405-251, E-Mail: b.zimmermann@weingarten-im-blick.de
Übrigens: Zu jedem Bericht, der von Vereinen und sonstigen Einrichtungen im Informationsteil der Bürgerzeitung veröffentlicht wird, erscheint der Name des Autors und gegebenenfalls des Fotografs. So wird immer deutlich, wer für Text und Bild verantwortlich ist.
- Zu meinem Text soll auch ein Bild veröffentlicht werden. Was muss ich beachten?
- Bei Artikeln im Informationsteil besteht die Möglichkeit, ein Bild zu veröffentlichen: Nachdem Sie die Eingabemaske für Ihren Text vollständig ausgefüllt haben, können Sie im Feld "Datei / Bild anhängen" eine Datei hochladen. Die Redaktion kann Ihnen leider nicht garantieren, dass der Artikel auch mit Bild erscheint, da dies immer auch eine Platzfrage ist. Pro Artikel ist nur ein Bild möglich. Informationen zum Bild, z. B. wer darauf zu sehen ist, geben Sie bitte im Textteil ein im Feld "Nachricht".
Grundsätzlich kann ein Bild nur bei ausreichender Qualität gedruckt werden. Bilddateien sollten im Format .jpg oder .tif abgespeichert sein und 300 dpi Auflösung haben. Ab einer Dateigröße von ca. 800 kB bis 1 MB ist die Bildqualität meist ausreichend (maximal sind 3 MB möglich). Bitte beachten Sie, dass das Hochladen einer großen Datei eine Weile dauern kann, unterbrechen Sie den Ladevorgang nicht.